Allgemeine und spezielle
Anmerkungen zur Entstehung der Festungsfront Oder-Warthe-Bogen
Text P. Waltje (1998
/ Ver. 01/2025)
GESCHICHTLICHES
Mit Beendigung des 1.
Weltkrieges am 11.11.1918 ergaben sich für das deutsche Reich mit
Unterzeichnung des Versailler Vertrages große Probleme bezüglich der
Sicherung der Grenzen des "Restreiches".
1. Allgemein
wurden diese Probleme im Osten erzeugt durch:
- Proklamation der
polnischen Republik am 3.11.1918 und den, im Versailler Vertrag
festgelegten, Gebietsabtretungen Deutschlands an Polen.
Es waren dies:
-
der größte Teil Westpreußens und Danzig, welches
unter Verwaltung des Völkerbundes kam (Danziger Korridor).
-
die Provinz Posen
-
Teile Ostpreußens
-
Teile
Oberschlesiens (Teschener Land)
Da bis dato das so
genannte Königreich Polen ("Kongress Polen") dem russischen Reich
angegliedert war, sah sich das deutsche Reich plötzlich einer etwa doppelt
so langen Grenzlinie gegenüber wie vor dem 1. Weltkrieg. Nachdem im
Versailler Vertrag die Gebietsforderungen Polens nicht vollständig erfüllt
worden waren, Polen in der nun folgenden Zeit eine expansive Politik an den
Tag legte (polnisch-russischer Krieg von 1920 mit Eroberung russischen
Gebiets und weiterhin der Besetzung des Wilna- Gebietes), war es nach
Meinung der deutschen Führung unerlässlich das Reichsgebiet gegen polnische
Interventionen zu schützen.
Weiterhin ergab sich
im Süden eine weitere neue Grenze zur Tschechoslowakei, die zu schützen war.
2. Militärische
Probleme ergaben sich aus:
-
der Reduzierung der deutschen Streitkräfte auf
100.000 Mann
-
Verbot des Aufbaus
einer leistungsfähigen Artillerie, Panzerwaffe und Luftwaffe.
3.
Festungsmäßige Probleme:
-
Artikel 180 des Versailler Vertrages besagte, dass
die befestigten Plätze an Süd- und Ostgrenze im gegenwärtigen Zustand
verbleiben sollten.
-
Verboten war die Entwicklung und der Bau neuer
Befestigungen.
-
Artikel 195 des
Versailler Vertrages bestimmte eine Zone von 50 km Tiefe an der
Ostseeküste, in der alle Befestigungen zu schleifen waren und in der
keine weitreichenden Geschütze aufgestellt werden durften (freier Zugang
zur Ostsee "Korridor").
Diese Bestimmungen
wurden nochmals genauer am 31.1.1927 im Pariser Abkommen (Vereinbarung über
die deutschen Grenzbefestigungen) definiert.
Aus allen diesen
Beschlüssen und Verträgen ergab sich letztendlich, dass es mit den
vorhandenen alten Festungen (in Preußen: Königsberg, Pillau, Feste Boyen,
Marienburg; an der tschechischen Grenze: Königstein, Glatz, Neisse; an der
Oder: Breslau, Glogau, Küstrin) unmöglich war die Reichsgrenzen zu schützen.
Weiterhin hätte man zur erfolgreichen Abwehr im Osten 21
Infanteriedivisionen und 3 Kavallerie-divisionen benötigt. Diese Aufgabe war
also mit den vorhandenen Kräften von 7 Infanterie- und 3
Kavalleriedivisionen ebenfalls nicht zu erfüllen.
Versuche der
Errichtung neuer Befestigungsanlagen wurden zwar unternommen
("Eilang-Lenze-Stellung", Glogau, Lötzen), jedoch schnell von der IMKK
(Interalliierte Militär-Kontroll-Kommission) entdeckt und mussten zum
größten Teil wieder beseitigt werden. Hierbei war die
"Eilang-Lenze-Stellung" der erste Versuch das "Lebuser Tor" zu sperren.
Durch den Abschluss
der Locarno-Verträge (16.10.1925) wurde Deutschland Mitglied des
Völkerbundes und die IMKK musste daraufhin aus Deutschland zurückgezogen
werden (31.1.1927), da die Kontrolle der deutschen Rüstung auf den
Völkerbund über ging. Dies war Anlass zur Bildung sogenannter
"Grenzschutzverbände", die im A-Fall (Aufstellungs-Fall) erste
Verteidigungsaufgaben zu übernehmen hatten. Weiterhin begann man mit der
Planung von Landesbefestigungen, die letztendlich münden sollten in:
-
Befestigungen in Ostpreußen
-
Oder- Stellung (Breslau bis ostwärts Glogau)
-
Festungsfront Oder-Warthe-Bogen (damals noch
Nischlitz-Obra-Linie)
-
Netze- Anschluss- Stellung
-
Pommern-Stellung
(bis Ostseeküste)
Vollausbau dieser
Stellungsbereiche sollte bis 1942 erreicht werden.
Kernabschnitt der
Ostverteidigung sollte die FF OWB (Festungsfront Oder-Warthe-Bogen) werden,
da hier die kürzeste Entfernung bis Berlin zu überwinden war (ca. 160 km).
Aufgrund der
angespannten Haushaltslage und den Bestimmungen des Versailler Vertrages
wurden sogenannte Armierungsstellung erkundet und vorbereitet (Stellungen,
die erst im A-Fall ausgebaut werden sollten). Weiterhin begann man damit
Hindernisse und Geländeverstärkungen anzulegen, da der Bau dieser, im
Versailler Vertrag, nicht ausdrücklich verboten war. In dem uns
interessierenden Bereich waren dies besonders Anstauanlagen in der
Eilang-Lenze-Stellung und der Nischlitz-Obra-Linie. Am 7.3.1936 stellte
Hitler dann die Wehrhoheit des deutschen Reiches wieder her und erklärte am
20.4.1936 die "Schutzbereiche des Reiches“, deren Schwerpunkt eindeutig im
Osten lag. Im Großen und Ganzen entsprachen diese den bereits geplanten
Befestigungsbereichen.
DIE
FESTUNGSFRONT ODER-WARTHE-BOGEN
Während des Ausbaus
der Oder-Stellung im Frühjahr 1928 und der der Pommern-Stellung etwa 1931/32
begann, befanden sich zwischen diesen beiden Linien (etwa zwischen Odereck
(Tschicherzig) und Schwerin an der Warthe) keine ernstzunehmenden
Befestigungen. Dies bedeutete, dass hier im Bereich des "Lebuser Tores" die
Reichshauptstadt Berlin sich in nur ca. 160 km Entfernung von der Ostgrenze
Deutschlands befand. Einzige Festungsanlage war hier die Festung Küstrin,
von der es ca. 85 km bis Berlin waren. Da hier die Errichtung neuer
Festungsanlagen aufgrund des Versailler Vertrages untersagt war, wurde
natürlich nach dem Wegfall dieser Bestimmungen mit der sofortigen Armierung
dieses Bereiches begonnen.
Bereits in der
"Verbotszeit" begann man, in der für den A-Fall vorgesehenen
Nischlitz-Obra-Linie (zwischen Großem Nischlitzsee bis Flußlauf der Obra und
entlang derer Flusslauf bis zur Einmündung in die Warthe bei Schwerin)
einzelne Schartenstände in der Ausbaustufe C (60 cm) zu errichten. 1934
begannen im Südabschnitt bis hin zur Oder Erkundungen um die Armierungszone
durch weitere Bauwerke stärkerer Bauart zu verstärken und die natürlichen
Wasserhindernisse durch künstliche zu ergänzen. Bis 1937 wurden im Zuge
dieser Ausbaumaßnahmen 33 Grabenabschnitte, 9 Stauanlagen und ein Ablasswerk
errichtet. Durch diese Maßnahmen entstand im südlichen Bereich bis zur Oder
ein 18 km langer Bereich mit Wasserhindernissen, dessen Hauptwasserreservoir
der Große Nischlitzsee darstellte. Der Wasserzufluß wurde durch ein
Ablasswerk, das Wasserschloss 602, am Südabfluss des Sees (Ausbaustärke A)
geregelt. In diese Stauräume wurden auch Wasserhindernisse integriert um
ein Übersetzen mit Booten zu verhindern. In den Jahren 35-36 wurden auch
die meisten
Dreh- und Kipprollbrücken
im FF OWB errichtet. Zeugnis von den Baujahren geben Wandinschriften in den
Maschinenräumen dieser Brückenbauten.
Wenn die Befestigung
des Oder-Warthe-Bogens aber einen wirksamen Sperrriegel vor Berlin
darstellen sollte, war dieser eher stellungsmäßige Ausbau mit
Wasserhindernissen völlig unzureichend. Bereits 1933 entstand die Konzeption
eines in die Tiefe gestaffelten Festungskampffeldes. Am 15. Oktober 1935
wurde diese Konzeption von dem damaligen Oberbefehlshaber des Heeres
Generaloberst v. Fritsch im Beisein des Inspekteurs der Pioniere und
Festungen O.W. Förster, Hitler vor Ort vorgetragen und von diesem genehmigt.
Diese Zustimmung führte zum Ausbau des stärksten deutschen
Befestigungssystems. Im Sommer 1936 begannen dann die Aktivitäten zum
Ausbau der Festungsfront Oder-Warthe-Bogen in einer Gesamtlänge von ca. 90
km. (Ab diesem Zeitpunkt ist eigentlich erst von der FF OWB zu sprechen.)
Schwerpunkt der FF OWB
sollte, aufgrund des hier befindlichen Höhengeländes und den damit günstigen
Voraussetzungen für Schussfelder und Artilleriebeobachtung, aber auch
völliges Fehlen natürlicher Panzerhindernisse, ein ca. 15 km breiter
Abschnitt ostwärts Hochwalde (Wysoka) werden. Hier sollten 1/3 der geplanten
Kampfanlagen errichtet werden, von denen ein großer Teil (51 Panzerwerke und
4 Panzer-Batterien von 111 projektierten Werken) durch ein umfangreiches
Hohlgangssystem verbunden werden sollte. Im einzelnen waren hier
vorgesehen: 15 A-Werke, 13 A1 ("Schweige") - Werke, 79 B-Werke und 4
Panzerbatterien in A. In Nord- und Südabschnitt sollten die restlichen 2/3
der geplanten Panzerwerke errichtet werden, so dass insgesamt ca. 330
Anlagen geplant waren. Die Bauwerke der Nischlitz-Obra-Linie wurden in die
FF OWB integriert.
Tatsächlich wurde der
Vollausbau nie erreicht. Fertiggestellt wurden insgesamt 83 B-Werke und 16
C-Stände, davon 7 sogenannte "Hindenburgstände" (MG-Schartenstand mit
Pak-Unterstellraum in C), von denen 21 B-Werke, im Zentralabschnitt, an das
ca. 28 km lange Hohlgangssystem angeschlossen wurden. Begonnen, jedoch
unvollendet blieben 1 PzBatt. in A (Pzbatt. 5) und 1 PzWerk in A (PzW A8).
Nebenbemerkung: Die
Buchstaben, die den Werken und Ständen vorgesetzt sind bezeichnen die
Ausbaustärken (Wandstärken):
A = 3,50 m
A1 = 2,50 m
B = 1,50 m
C = 0.60 m
Eine gewisse Tiefe, so
dass man von einem "Festungskampffeld" (Synonyme: Festungsfront, befestigtes
Gebiet) sprechen könnte, wurde lediglich im Abschnitt Hochwalde mit den
PzWerken 772,773, 775, 778, 780 und 782 erreicht. Ansonsten ist die
Festungsfront Oder-Warthe-Bogen, eine lineare Befestigung ohne Tiefe
geblieben.
Das abrupte Ende der
Baumaßnahmen an der FF OWB kam am 4. Juli 1938. Nachdem Hitler im Mai 1938
den Fortgang der Bauarbeiten am Oder-Warthe-Bogen kontrolliert hatte und
bereits dort vor Ort ein vernichtendes Urteil über die Form und den Wert
dieser dort errichteten Anlagen gefällt hatte ("wertlose Mausefallen ohne
Feuerkraft mit ein oder zwei kümmerlichen MG-Türmen" oder "Festungen, die
nur der Konservierung von Nichtkämpfern dienen") folgte am 1. Juli 1938
seine denkwürdige "Denkschrift zur Frage unserer Festungsanlagen" und damit
verbunden, der sofortige Baustop des Ausbaus an der FF OWB am 4. Juli 1938.
In dieser Denkschrift erklärt Hitler seine neuen Überlegungen über die
Ausbildung von Befestigungen. Mitgetragen hat seinen Entschluss zum
sofortigen Baustop sicherlich auch die Entscheidung der Errichtung einer
Befestigung im Westen (Westwall), die er zu diesem Zeitpunkt als wesentlich
wichtiger erachtete und das Wissen, dass es mit den vorhandenen Kapazitäten
nur möglich war den Bau eines einzigen solch großen Befestigungssystems
durchzuführen.
In den nun folgenden
Jahren wurden die Einrichtungen der FF OWB systematisch ausgeschlachtet und
in Westwall und Atlantikwall eingebaut.
Als sich dann 1944 die
Front den deutschen Reichsgrenzen immer mehr näherte, wurde die Rearmierung
der Anlagen befohlen. Allerdings standen nun weder ausreichend Techniker
noch Ausrüstung, geschweige denn die 4300 Mann benötigter Truppen, die für
die speziellen Aufgaben in den Panzerwerken ausgebildet waren, zur
Verfügung. Viele der Anstauanlagen und beweglichen Brücken waren außerdem
nicht mehr funktionsfähig.
Deshalb kam es wie es
kommen musste, die FF OWB wurde am 29.1.1945 zwischen 20:00 und 22:00 Uhr in
ihrem stärksten Abschnitt zwischen Kalau und Hochwalde ohne nennenswerten
Widerstand, von der 44. Garde- Panzerbrigade, durchstoßen. Dabei
profitierten die Soldaten, Angehörige der 1. weißrussischen Front unter
General Shukow noch davon, dass die dort befindliche Straßensperre nicht
geschlossen war. Damit hatte auch die stärkste deutsche
Befestigungslinie sich nicht im Abwehrkampf bewähren können und die
russische Armee hatte das letzte ernstzunehmende Hindernis vor Berlin hinter
sich gebracht.
DIE BAUWERKE
Die B-
Panzerwerke
Wie schon weiter oben
erwähnt, wurden in der FF OWB 83 Panzerwerke der Ausbaustufe B1 (1 m
Wandstärke / 100 mm Panzerstärke) und B (1,50 m Wandstärke / 200 mm
Panzerstärke) errichtet. Weiterhin wurden 12 MG-Schartenstände mit
Pak-Unterstellraum („Hindenburg-Stand“) in der Ausbaustufe C (60 cm
Wandstärke / 60 mm Panzerstärke) gebaut. Eine Panzerbatterie in A (3,50 m
Wandstärke / 600 mm Panzerstärke), sowie ein Panzerwerk in A waren in Bau,
wurden jedoch nicht fertiggestellt. Von den projektierten A1-Werken (2,50 m
Wandstärke / 350 mm Panzerstärke) wurde keines gebaut oder auch nur
begonnen. Verstärkt wurde die Festungsfront durch Feldstellungen und
Ringstände (Tobruks) des Typs 58c.
Für die Systematik
der B-Panzerwerke soll beispielhaft das
Panzerwerk
717 der Werkgruppe
SCHARNHORST, als wohl bekanntestes, beschrieben werden. Der grundsätzliche
Aufbau dieses Panzerwerkes kann auch auf die 32 B-Werke des Westwalls
übertragen werden.
Das PzW 717 ist
zweigeschossig und hat eine Grundfläche von etwa 26 m x 16 m. Die Längsseite
des Werkes liegt parallel zur HKL (Hauptkampflinie), die Ausbaustärke ist B
(1,50 m). Alle Panzerbauteile haben mit 250 mm (Schartenplatte der
Kampfräume 100 mm) die für die Ausbaustufe B vorgesehene Stärke.
Im oberen Stockwerk
befinden sich die Kampf- und Beobachtungsplätze: · 2 x 6- Schartenturm
für 2 MG 34 - 20 P7 · 1 x Panzerturm für Infanteriebeobachtung - 438 P01
· 1 x Panzerturm für Maschinengranatwerfer M 19 - 424 P01 · 1 x
Festungsflammenwerfer, FN- Gerät - 420 P9
Die Führungsräume
befinden sich in der Mitte des Werkes. An der Kehlseite finden sich ein
Eingang (typisch für Werke mit Hohlgangsanschluß- sonst 2), und eine
flankierende Anlage für 1 MG 08 oder 34 - 7 P7.
Im Untergeschoß finden
sich die „Sozialeinrichtungen“ wie Küche, Sanitätsraum, Abortanlagen,
Ruheräume und Lüfterraum.
Weitere
Unterkunftsräume, Maschinenraum und Munitionsräume sowie die Brunnenanlage
befinden sich bei diesem Werk auf dem Hohlgangsniveau (sonst in den unteren
Stockwerken). Dieser ist über ein 5 m breites Treppenhaus mit Aufzug zu
erreichen. Die Panzerwerke waren allesamt gasdicht.
Bei all diesen
Panzerwerken, wie auch den B-Werken des Westwalls, handelt es sich um eigene
Konstruktionen, die den jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurden. Es gab 1
- 4 geschossige Pz- Werke, solche mit 3-Schartentürmen, 3- und
6-Schartentürmen oder auch MG-Kasematten mit Scharten- und Deckenplatte.
Auch gibt es sogenannte aufgelöste Werke, bei denen der einzelne Waffen
abgesetzt vom Hauptwerk sind, wie auch solche, die nur vom Hohlgang aus zu
erreichen sind.
Bei der Betrachtung
dieser Panzerwerke sind die Bedenken Hitlers über das unausgewogene
Verhältnis Waffen : Besatzung : Bauwerk nicht so ohne weiteres von der Hand
zu weisen. Sind hier doch unter großem Aufwand lediglich 4 Maschinengewehre,
1 Maschinengranatwerfer (Reichweite max. 600 m), 1 Flammenwerfer (Reichweite
max. 50 m) und ein Maschinengewehr in der flankierenden Anlage in einem
riesigen Bauwerk mit 1 bis 4 Stockwerken und eigener Energie- versorgung
untergebracht. Ganz zu schweigen von dem gewaltigen Hohlgangsystem und einer
Besatzung von durchschnittlich etwa 90 Mann speziell ausgebildeter
Festungstruppen! Anders hätte die Sache sicherlich im Vollausbau der FF
OWB ausgesehen, wenn Panzerbatterien und die Panzerabwehr-Batterien in das
Gesamtsystem integriert gewesen wären.
Die Panzerbatterie 5 in A
Im südlichsten
Abschnitt des Hohlgangsystems wurde mit dem Bau dieser Batterie mit drei
(Dreh-) Türmen begonnen. Eingesetzt werden sollten hier die 105 mm Kanone in
Drehturm oder 150 mm Haubitze in Drehturm. Der Einsatz der 150 mm Haubitzen
ist hier wahrscheinlicher, da in den allgemeinen Planungen des Waffenamtes
105 mm Kanonenbatterien mit 4 Geschütztürmen und die 150 mm Haubitzbatterien
mit 3 Geschütztürmen ausgestattet werden sollten. Am weitesten
fortgeschritten im Bau ist hier der Turm 3. Fertiggestellt sind das
Untergeschoss sowie der Hohlgangsanschluß. Die Bauten, vor allem die
Turmschächte, wurden mit Ziegelbauwerken getarnt. Der Hohlgang bildet
hier eine große Schleife ("Burschener Schleife") mit zwei Bahnhöfen, großen
Munitionsdepots (7 Stück und jeweils 5 kleinere pro Geschütz). Angeschlossen
waren hier die Panzerwerke 713, 714, 715 und 766 der Werkgruppe JAHN, die
über einen eigenen Bahnhof (Konrad) verfügten. Die oberirdischen Anlagen der
Batterie wurden nie fertiggestellt.
Das Panzerwerk A8
Auch dieses Werk wurde
nicht fertiggestellt. Es ist das am weitesten östlich gelegene Panzerwerk
des Zentralabschnittes und befindet sich unmittelbar hinter der Höckerlinie.
über die geplante Waffenausstattung ist nichts bekannt. Jedoch drängt sich
die Vermutung auf, dass es zur Panzerbekämpfung dienen sollte und mit
Pak-Drehtürmen oder Pak-Kasematten ausgestattet werden sollte. Zusammen mit
den Panzerwerken 721, 722, 724 (den stärksten an der FF OWB), gehörte es zur
Werkgruppe YORK. Auch diese Werkgruppe war an das Hohlgangssystem
angeschlossen und besitzt einen umfangreichen Magazinbereich ("Nipter
Schleife").
Die "Hindenburg- Stände"
Diese Anlagen sind bis
dato nur im Bereich der FF OWB gefunden worden. 7 Stück dieser zweistöckigen
Anlage in der Ausbaustufe C (60 cm Wandstärke) wurden hier errichtet. Es
handelt sich um einen MG-Schartenstand mit einem Pak-Unterstellraum (3,7 cm
Panzerabwehrkanone), aus dem die Pak zum Feuerkampf in eine bereits
vorbereitete Stellung herausgefahren werden musste. Interessanterweise ist
das untere Stockwerk in Ziegelmauerwerk gebaut. Auch diese Anlagen hatten
eine eigene Energieversorgung.
Diese C- Stände wurde
auch getrennt, dann jedoch als Doppel-Maschinengewehrschartenstand
und Pak-Unterstellraum, als jeweils einstöckige Anlage nebeneinander gebaut.
Von diesen Ausführungen der C-Stände wurden 8 weitere Bauwerke errichtet,
wobei sich der Doppel-MG- Schartenstand und der Pak-Unterstellraum in
unmittelbarer Nachbarschaft finden. Die Bauwerke tragen entweder
unterschiedlichen Nummern, die gleichen Nummern oder den Zusatz a und b.
Diese C-Stände dienten dem Schutz der beweglichen Brücken und sind dort
regelmäßig zu finden.
Der Begriff
“Hindenburgstand” ist nicht zeitgenössisch. Er wurde von polnischen
Festungsforschern, die sich mit der Erforschung der FF OWB befasst haben,
geprägt.
Der Hohlgang
Auch die geplanten 35 km
Hohlgang wurden nicht fertiggestellt. Jedoch wurden davon immerhin 28 km
vollendet. Damit ist dieses System das größte geschlossene was je gebaut
wurde. Gemäß der Ausbaurichtlinien (A) ergaben sich Tiefen von 4,50 m
bis 7 m unter gewachsenem Fels und 21 m unter Lehmboden. Daraus errechnet
sich zum Beispiel für das Panzerwerk 717 ein ca. 20 m tiefer Treppenschacht.
Die Beförderung der Güter im Hohlgang wurde mit elektrischen
Grubenbahnen auf Feldbahn- gleisen durchgeführt. Bahnhöfe befanden sich im
Abstand 700 - 800 m und konnten Züge bis zu einer Länge von 250 m aufnehmen.
Es gab 7 verschiedene
Hohlgangsprofile,
die hier fast alle anzutreffen sind. Z.B. sind dies : ·
Bahnhofsprofil (4 m lichte Weite) · Hauptverkehrsprofil (2,80 m lichte
Weite) · Feldbahnprofil (2,30 m lichte Weite) in den
Verbindungshohlgängen Auch findet man hier das
. . erweiterte Förderbahnprofil (1,60 m) und das
· zweigeschossige Unterkunftprofil (4,60 m).
Das Hohlgangsystem verfügt in
den Planungen über 3 Haupteingänge und 2 Nebeneingänge, bei denen jedoch
keinerlei Eingangsbauwerke (A) zur Sicherung dieser extrem empfindlichen
Bereiche errichtet wurden. Auch diese fielen dem Baustopp von 1938 zum
Opfer. Als interessante Einrichtungen finden sich in den
Verbindungshohlgängen Hohlgangskasematten zur Verteidigung der Zugänge zu
den Hauptverkehrshohlgängen.
Panzerbauteile
- 6 P7 (200 mm)
- 7 P7 (100 mm)
- 10 P7 ( 60 mm)
-
Panzertürme mit
3 Scharten für MG 34:
-
Panzertürme mit
6 Scharten für MG 34:
-
Pak-Kasematte
für 3,7 cm Pak:
-
Panzerturm für
Maschinengranatwerfer M 19:
-
Stahlring für
FN- Gerät:
-
Panzertürme für
Infanteriebeobachtung:
-
Kleinstglocken
für Infanteriebeobachtung:
Waffen
Mg 08:
Kadenz: 500/min
Kaliber: 7,92 mm Kampfentfernung aus Türmen: 2000 m (max. 3500 m)
Mg 34:
Kadenz: 900/min
Kaliber: 7,92 mm Kampfentfernung aus Türmen: 2000 m (max. 3500 m)
M 19:
Kadenz: bis 120/min
Kaliber: 5 cm Kampfentfernung: 20 - 600 m
Pak 3,7 cm in
Kasematte oder Turm: Kadenz: 20 - 25/min Kaliber: 3,7 cm max.
Schussweite: 6400 m panzerbrechenden Wirkung (Panzergranatpatrone): auf
500 m / Auftreffwinkel 60°::29 mm Panzerstahl (80- 100 kg/qmm Festigkeit)
Lange 10 cm Kanone
in Drehturm: Kadenz: 5 - 6/min Kaliber: 105 mm max.
Schussweite: 19000 m
Schwere 15 cm
Haubitze in Drehturm: Kadenz: 4 - 5/min Kaliber: 149 mm max.
Schussweite: 15500 m
FN- Gerät:
Wurfvolumen: 120 ltr.
Wurfweite: 40 - 50 m Wurfdauer: 1,5 min Pause zwischen 2 Würfen:
2 min Flammölvorrat: 2500 ltr.
Copyright P. Waltje,
Niederhambach 1998
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