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Oberkommando des Heeres                                                                                                                                                    Berlin, den 28.12.1937

11 c 41 Gen St d H In Fest Ia

2300 / 37 geh Kados

 

                G E H E I M E   K O M M A N D O S A C H E

 

Erfahrung des Baujahres 1937 // Besichtigungsbemerkungen

EINLEITUNG:

 

Das Festungspionierkorps in seiner Gesamtheit mit seinen Offizieren, Beamten, Unteroffizieren, Mannschaften, Angestellten und Arbeitern kann mit berechtigtem Stolz auf die Ergebnisse des vergangenen Jahres zurueckblicken. Es hat zu nicht geringem Teil an der geschichtlich einzigartigen, wachsenden Staerke und Groesse des Reiches, zu der Sicherung der Arbeit seines fleissig schaffenden Volkes, beigetragen. Hohe und hoehere Vorgesetzte haben die Leistungen des neu entstandenen Festungspionierkorps anerkannt. Die Aufgaben der Landesbefestigung des Baujahres 1937 standen im Zeichen des Mangels an Rohstoffen, Fachpersonals und Arbeitern. Schwierigkeiten bisher unbekannter Art erforderten mannigfache Aushilfen und ein hohes Mass an Wendigkeit. Sie stellten hoechste Anforderungen an alle Beteiligten.

Die Schwierigkeiten sind ueberwunden worden, die gestellten Aufgaben sind erfuellt. Ich spreche allen Angehoerigen des Festungspionierkorps meinen Dank für die selbstlose Arbeit und Pflichttreue und meine uneingeschraenkte Anerkennung für das Geleistete aus. Die dem Festungspionierkorps für das bevorstehende neue Baujahr (1938) gestellten Aufgaben sind keine Geringeren. Ich bin ueberzeugt, dass sie bei gleicher  Hingabe und Einsatzbereitschaft allen auftretenden Schwierigkeiten zum Trotz ihre Loesung finden werden, und damit ein weitere Beitrag des Festungspionierkorps zur Sicherung des Reiches und Staerkung seines Heeres geliefert wird.

Die rasche Fortentwicklung der staendigen Befestigung, das gebotene Bautempo und die ihr auferlegte Bindung fuehren zwangslaeufig zu Aushilfen und Neuerungen, diese wiederum erfordern eine fortlaufende Ergaenzung oder Abaenderung der bestehenden Richtlinien. Unkenntnis der Bestimmungen, fehlerhafte Auslegung und Anwendung machen Wiederholungen und Hinweise auf frueher herausgegebene Richtlinien notwendig.

Die taktischen Forderungen sind die feststehende Grundlage. Geld, Rohstofflage, technische Entwicklung, Fertigungsdauer, Ausbildungsstand, Mangel an geschultem Personal und Arbeitskraeften und auch volkswirtschaftliche Ruecksichtnahmen zwingen jedoch zu jenen Aushilfsloesungen, die hinsichtlich Art, Zahl, Lage und Staerke der Verteidigungsanlagen diesen Forderungen nicht voll gerecht werden. Beim Bau von staendigen Befestigungen wird immer versucht werden muessen, unter dem Zwang dieser Bindungen das Moegliche zu leisten und die gestellte taktische Forderung zu erfuellen.

Soweit unterstellte Dienststellen die Herausgabe von Ergaenzungen oder Erlaeuterungen zu den Richtlinien der In (Inspektion) Fest (Festungen) für ihren Bereich fuer notwendig halten, sind Abschriften der In Fest zuzuleiten. Es ist selbstverstaendlich, dass die darin zum Ausdruck kommenden Ansichten denen der In Fest nicht widersprechen duerfen. Muendliche Besprechungen (auch gelegentlich von Gelaendebesprechungen und Planuebungen) verdienen den Vorzug.

Abaenderungsvorschlaege zu den gueltigen Richtlinien gehoeren in die jaehrlichen Bauerfahrungsberichte.

Die nachstehenden Besichtigungsbemerkungen treten mit dem 1. Januar 1938 in Kraft. Fuer in Ausfuehrung begriffene Anlagen des Baujahres 1937 und solche, fuer die die Baugenehmigung der In Fest bereits erteilt ist, sind die bisherigen Richtlinien anzuwenden, es sei denn, dass die Umstellung ohne wesentlichen Zeitverlust und Mehrkosten noch moeglich ist. In Zweifelsfaellen entscheiden die Festungsinspektionen. Unvermeidliche, durch den Entwicklungsstand gebotene Abweichungen von dem Befehl, wonach fuer das bevorstehende Kalenderjahr der Entwicklungsstand des 1. Januar (Herausgabe der Besichtigungsbemerkungen) massgebend ist, werden von der In Fest fuer jeden Einzelfall ausdruecklich befohlen werden. Die Schwierigkeiten fuer zeitgerechte Durch-fuehrung des Bauprogramms werden nicht verkannt. Es bleibt dabei, dass angestrebt werden muss, am 1.4. mit dem Bau zu beginnen und die Durchfuehrung vor Eintritt der kalten Jahreszeit, je nach oertlichen Verhaeltnissen, zu beenden. Eine fruehzeitige Beendigung ist auch deshalb dringend erwuenscht, damit die Kraefte fuer die Vorbereitung des naechstjaehrigen Bauprogramms frei werden und die Bauten rechtzeitig abgerechnet werden koennen.

 

TAKTISCHE GESICHTSPUNKTE

Begriffe der staendigen Befestigung:

Die Begriffe und Bezeichnungen fuer die Formen der staendigen Landesbefestigung werden zur Zeit einer Nachpruefung unterzogen. Bis zur endgueltigen Festsetzung  sind die bisher gebraeuchlichen Bezeichnungen beizubehalten:

Festungskampffelder:     festungsmaessiger  Ausbau

Stellungen:                     stellungsmaessiger Ausbau

Es ist zu unterscheiden zwischen Werken und Staenden. WERKE sind Kampfanlagen in Baustaerke "A", "A1" und "B". STAENDE sind alle uebrigen Kampfanlagen in Baustaerke "B1", "C" und "D".

Zu den WERKEN gehoeren:

Das Werk oder geschlossene Werk: Vereinigung aller Waffen in einem Block. Das aufgelöste Werk oder Werk in aufgelöster Form: Auseinanderziehen der Waffen nach Breite und Tiefe. Das B-Kleinstwerk ist ein geschlossenes Werk ohne festungsmaessige Versorgung und maschinelle Einrichtung.

Das  MUTTERWERK dient als Rueckhalt fuer Fuehrung und Versorgung fuer eine Reihe von Kampfanlagen, die ohne festungsmaessige Versorgung bleiben (z.B. B-Kleinstwerke, Staende).

DIE WERKGRUPPE:

Sie ist eine Gruppe von Werken in geschlossener oder aufgeloester Form, unter einheitlicher Fuehrung. Die Werkgruppe unterscheidet sich demnach von dem aufgeloesten Werk durch groessere Breite und Tiefe, durch ein Mehrfaches an Waffenausstattung und Besatzung.

Werkgruppen sind eine Zusammenfassung mehrerer Stuetzpunkte zu gemeinsamer Aufgabe, unter einheitlicher Fuehrung. Sie finden Anwendung in Festungskampffeldern, an den taktisch wichtigsten Punkten, die durch Angriff besonders bedroht sind, deren Behauptung fuer die Gesamtverteidigung des Abschnittes von ausschlaggebender Bedeutung ist.

DIE PANZER-BATTERIE:

Sie beinhaltet Werke für Fernkampfartillerie (10 oder 15 cm K.T., s.F.H.T.) mit infanteristischer  Nahverteidigung.

Die Bezeichnung "B 1- Kleinstwerk" entfaellt. Eine Vermehrung der feststehenden Ausdruecke wird vorlaeufig abgelehnt, insbesondere die Bezeichnung der Werke nach einer Aufgabe, die sie zu erfuellen haben, oder eine Unterteilung nach Groessenabmessungen. Ausdruecke wie z.B.:

Infanteriewerk, Artilleriewerk, Schweigewerk, Tiefenwerk, Eingangswerk, Flankierungswerk, Sturmabwehr-werk (alle Werke sind Sturm-Abwehr-Werke), Hauptwerk, Zwischenwerk, Grossgruppe. Untergruppe sind daher nicht anzuwenden.

HAUPTKAMPFLINIE:

Es besteht Zweifel, durch welche Linie die H.K.L. bestimmt wird, durch die der Hindernisse oder die der vordersten Kampfanlagen. Danach wird die Hauptkampflinie, vor der der Angreifer im planmaessig zusammengefassten Feuer aller Waffen spaetestens zusammenbrechen soll, die Linie des durchlaufenden Infanteriehindernisses sein. Da aber vielfach mehrere durchlaufende Infanteriehindernisse angeordnet werden, und auch ein davor vorhandenes Kampfwagenhindernis das feindwaertigstes Hindernis sein kann, ist der genaue Verlauf der H.K.L. in jedem Fall durch Befehl klar zu regeln.

Bei Wasserhindernissen ist als H.K.L. der freundwaertige Uferrand anzusehen, denn auf dem Wasser soll der Angriff spaetestens zusammenbrechen.

Die vordersten Kampfanlagen liegen demnach nicht in der H.K.L., sondern hinter der H.K.L., im vorderen Teil des Kampffeldes.

Nach  den  Richtlinien der In Fest lautet die wiederholt betonte Forderung fuer den Sicherheitsausbau "lückenloses Mg- Feuer" aus den Schartenstaenden vor der H.K.L.

 STUETZPUNKTE:

Die Merkmale des Stuetzpunktes sind:

  • einheitliche Befehlsfuehrung
  • Zusammenfassung verschiedenartiger Waffen
  • Umschliessung mit einem Rundumhindernis
  • Verteidigungsmoeglichkeit nach allen Seiten

Demnach sind alle Werke Stuetzpunkte.

Ein Doppel-Mg-Schartenstand (B1) ist auch dann kein Stuetzpunkt, wenn er von einem Rundumhindernis umgeben ist, weil die Voraussetzung der verschiedenen Waffen nicht erfuellt ist.

Ein von Hindernissen umgebener Mg-Schartenstand (C) mit Pak-Drehturm (D) ist ein Stuetzpunkt, wenn die Moeglichkeit zur Verteidigung nach allen Seiten, durch Mg oder Gewehr auch aus offener Feuerstellung, gewaehrleistet ist. Stuetzpunkte koennen ferner entstehen, z.B. beim Sperrausbau durch gruppenweise Zusammenfassung von Staenden an wichtigen Strassen, deren Benutzung dem Angreifer laengere Zeit und auch dann noch verwehrt werden soll, wenn er benachbarte Einzelstaende des Sperrausbaus an weniger wichtigen Wegen ausgeschaltet hat. Umfang der Stuetzpunkte und Zahl der Staende richten sich nach taktischer Wichtigkeit und Gelaende.

SPERREN DURCH FEUER:

Der Gebrauch des Wortes "Sperren" darf nicht zu uebertriebener und falscher Anwendung fuehren.

Insbesondere darf "Sperren" nicht bei jeder Gelegenheit mit der Wirkung der Mg oder Artillerie in Verbindung gebracht werden.

Da der Begriff "Sperrausbau" gepraegt ist und zunaechst beibehalten wird, ist nichts gegen die Fassung einzuwenden: Das Mg und die Pak des Sperrstandes sperren die Strasse oder Bruecke. Von einem "durch Feuer sperren" kann aber nur dann die Rede sein, wenn z.B. der feindliche Panzerspaehwagen gezwungen ist, eine laengere Strecke auf die Waffe loszufahren, und die Geschossgarbe sich nicht ueber die Zielhoehe erhebt (Rasanz). Ist das nicht der Fall, z.B. wenn der Schuetze an der Waffe dauernd neu richten und vorhalten muss, so liegt der Stand falsch.

In allen uebrigen Faellen sperrt das Mg usw. nicht, sondern wirkt, beherrscht, flankiert usw.. Artillerie kann ueberhaupt nicht sperren. Aus dem Grunde ist auch das "Sperrfeuer" abgeschafft und durch "NOTFEUER" ersetzt worden.

MG-FRONTALFEUER, MG-FLANKIERUNG:

Es ist die Ansicht laut geworden, dass zur Zeit Frontalfeuer "modern" seien, waehrend frueher die Flankierung bevorzugt wurde.

RICHTIG IST: Nicht Frontalfeuer oder Flankierung, sondern Frontalfeuer und Flankierung in vernuenftiger Uebereinstimmung, wobei der durchlaufende Mg-Feuerschutz vor der H.K.L. aus den vordersten Kampfanlagen vorwiegend auf frontaler Feuerwirkung, das Feuer im Hauptkampffeld und der gegenseitige Schutz der Staende aus rueckwaertigen Anlagen mehr auf flankierender Wirkung aufgebaut sein werden.

ERKUNDUNG:

Der Verfasser dieses Schreibens berichtet weiter:

Ich habe bei meinen Besichtigungen wiederholt Unklarheiten über die taktischen Aufgaben festgestellt, noch haeufiger eine Unsicherheit und die Schwierigkeit, diese Aufgabe klar zu umreissen.

Die Erkundung haengt ab von der gestellten Aufgabe. Diese und die H.K.L. werden von der Fuehrung bestimmt und durch Befehl den mit Einzelerkundung und Ausbau beauftragten Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Sie bilden die taktische Grundlage fuer die Erkundung. Ohne Kenntnis der taktischen Aufgabe ist eine zweckentsprechende Erkundung und damit ein richtiges Bauen ausgeschlossen.

 

Die taktische Forderung der Führung lautet:

FUER FESTUNGSKAMPFFELDER:

Abwehr, eines mit den staerksten Angriffsmitteln (Panzer, schwere Artillerie) gefuehrten, belagerungsmaessigen Angriffs, durch eine Festungstruppe auf lange Dauer, ohne Unterstuetzung durch heranzufuehrende Reserven des Feldheeres.

FUER STELLUNGEN:

Abwehr eines ueberraschenden und gewaltsamen, mit den Mitteln des Feldheeres (leichte und mittlere Panzer, Artilleriekaliber bis 15 cm, Einzeltreffer von 21 cm) gefuehrten, Angriffs durch eine Feldtruppe auf begrenzte Dauer.

FUER SPERRAUSBAU:

Abwehr an Strassen und Wege gebundener feindlicher Aufklaerung, Sicherung gegen Durchbruch eines mot. Feindes.

Im Rahmen der Abwehr ist der "hinhaltende Widerstand" eine der Kampfformen. Der Auftrag kann daher z.B. auch lauten: Unterstuetzung des hinhaltenden Widerstandes in Linie X.

Neben den, durch den Erkundungsbefehl gegebenen rein taktischen Grundlagen, bilden die in den "Besonderen Bemerkungen" festgelegten taktisch- technischen Richtlinien das Ruestzeug fuer Einzelerkundungen und spaeteren Bau. Sie sind besonders eingehend gehalten fuer Stellungen, um deren Bau es sich in der Hauptsache in den zurueckliegenden Jahren handelt, und sind auch Gemeingut aller mit der Durchfuehrung Beauftragten geworden.

Fuer die Erkundung von Festungskampffeldern und fuer den Sperrausbau ergeben sich gegenueber der Erkundung von Stellungen grundlegende Unterschiede. Erkundung und Ausbau von Stellungen sind gebunden an eine bestimmte Besatzungsstaerke und Abschnittsbreite an die Forderung, auf einer bestimmten Breite mit einer beschraenkten Zahl an Staenden und beschraenkten Mitteln auszukommen an Bestimmungen, die die in den zeitlichen Bauabschnitten zu erreichenden Ziele festlegen. Das Gelaende schreibt also die Zahl der Staende, Waffen und Staerke der Besatzung vor. Die einzige Schwierigkeit besteht darin, die Staende an die richtige Stelle zu setzen.

AUSBAUZIEL:

Das taktische Ziel des Sicherheitsausbaues wird in Ergaenzung der bisherigen Bestimmungen nach der Reihenfolge der Dringlichkeit, wie folgt festgelegt:

  • Lueckenlose Beherrschung des Gelaendes vor der H.K.L. durch Mg aus schusssicheren Kampfanlagen auf naechste bis nahe Entfernung.
  • Durchlaufendes Hindernis gegen Kampfwagen und Schuetzen.
  • Nachrichtenverbindungen fuer die Anlagen des Sicherheitsausbaues und Vorbereitung des Gesamt-stellungsnetzes.
  • Bau wichtigster Pakstaende, von Beobachtungs- und Befehlsstaenden.

 KOSTEN, BESATZUNG:

Es ist einerseits falsch, eine splittersichere Anlage gross zu bauen, sie z.B. mit 24 Mann und 4 Mg auszustatten und dieses Ziel so in das Gelaende zu setzen, dass der Gegner gezieltes Wirkungsfeuer dagegen abgeben kann.    Andererseits laesst es sich nicht rechtfertigen, wenn fuer einen Kostenaufwand von 400.000 RM eine bomben-sichere Anlage fuer 2 Mg und 10 Mann gebaut wird. Noch dazu in einem Gelaende, das der beobachteten Wirkung der feindlichen Artillerie entzogen ist und nicht einmal die Wirkung dieser Mg zur vollen Geltung kommen laesst. Es werden daher folgende neue Regeln mit Mindest- und Hoechstzahlen aufgestellt, die Widerstandsfaehigkeit, Waffenausstattung, Besatzungsstaerke und Kosten in ein gesundes Verhaeltnis bringen sollen.

        

Kampfanlagen

Waffen

Besatzung

 

 

 

D-Staende

nicht mehr als 1 Mg

nicht mehr als 14 Mann

D-Staende

nicht mehr als 1 Pak

nicht mehr als 14 Mann

C-Staende

nicht mehr als 2 Mg

nicht mehr als 14 Mann

C-Staende

nicht mehr als 1 Pak

nicht mehr als 14 Mann

B1-Staende

hoechstens 3 Mg

nicht mehr als 25 Mann

B-Kleinst-Werk

hoechstens 3 Mg

nicht mehr als 10 Mann

B-Werke

mindestens 5 Mg;                            1 M 19                                            1 F.N.

mindestens 50 Mann

A-Werke

mindestens 5 Mg                             1 M 19                                             1 F.N.

mindestens 50 Mann

 

 

 

Die Waffen für Nebenaufgaben sind in den Zahlen enthalten.

Zur Erfuellung dieser Forderungen sind daher in der Regel folgende Waffen als Mindestausstattung eines B-Werkes vorzusehen:

  • 2   6-Schartentuerme
  • 1   M 19
  • 1   Infanterie-Kleinstbeobachtungsglocke
  • 1   F.N.
  • 1   Mg fuer die Eingangsverteidigung

Anstelle des zweiten 6-Schartenturmes koennen zwei 3-Schartentuerme oder ein 3-Schartenturm plus 1 Scharten-Mg treten.

 

AUFGABE DER 6-SCHARTENTUERME:

Gleichzeitige Mg-Feuerwirkung aus zwei benachbarten Scharten eines 6-Schartenturmes ist nur beschraenkt moeglich. Diese Tatsache ist bei Erkundung und Festlegen der Hauptaufgaben der Waffen zu beruecksichtigen.

Bei Werken mit zwei 6-Schartentuermen ist nur ein Mg (nicht ein 6-Schartenturm) vorzusehen.

Bei B-Werken sind beide Mg des 6-Schartenturmes zu Hauptaufgaben ausserhalb des Werkes einzusetzen. Die Verteidigung der kleinen Werkoberflaeche muss den Entschluessen des Kommandanten ueberlassen bleiben.

Die 6-Schartentuerme sind nur da einzusetzen, wo ihre Wirkungsmoeglichkeit voll ausgenutzt wird.

In Stellungen ist stets zu ueberpruefen, ob anstelle eines 6-Schartenturmes (2 Mg) nicht zwei Doppelschartenstaende (4 Mg) die taktischen Aufgaben zweckmaessiger und guenstiger erfuellen koennen.

 

 TECHNISCHE ENTWURFSBEARBEITUNG

Entwurf von A-Werken:

Fuer den Einbau von Panzern, sowie fuer die uebrige Entwurfsbearbeitung von A-Werken, gelten zunaechst die gleichen Grundsaetze wie für B-Werke.

Entwerfen von Grundrissen:

Das Entwerfen der Grundrisse von A-Werken und B-Werken, fuer festungsmaessig auszubauende Abschnitte wird auch im Jahre 1938 unter Heranziehung des bei den Festungs-Pionier-Staeben mit diesen Aufgaben betrauten Personals, bei der In Fest erfolgen. Die hierzu notwendigen Kommandierungen werden zeitgerecht  ausgesprochen werden.Die Sachbearbeiter muessen ueber die taktischen Aufgaben des Werkes unterrichtet und mit den oertlichen Verhaeltnissen vertraut sein.

Folgende Unterlagen sind fuer das Entwerfen der Grundrisse erforderlich:

  1. Hauptaufgaben und Hauptschussrichtung der aus den Panzern (Tuerme) wirkenden Waffen;
  2. Zahl der Panzer und Lage der Panzer zueinander (geschlossenes oder aufgeloestes Werk);
  3. Genaue Lage des Einganges;
  4. Art des Einganges (Panzereingang und Scharten- und Deckenplatten für Eingangsverteidigung oder Eingang mit Betonueberdeckung und normale Schartenplatte);
  5. ist eine zweigeschossige Bauweise moeglich?
  6. vertretbare Erd- Ab- und Auftragungen;
  7. sind Hohlgangsansaetze erforderlich?
  8. Baugrund- und Wasserverhaeltnisse, Bohrergebnisse;

 

PANZERSTAERKEN:

Es werden eingebaut in:

a) A-Werke:

  • Panzertuerme für lg. 10 cm K.T. / 15 cm K.T. / s.F.H.T. /
  • Panzertuerme fuer Infanterie- und Artillerie Beobachtung in Baustaerke "A".
  • Kleinstglocken in Baustaerke "B".

b) B-Werke:

  • Kleinstglocken in Baustaerke "B1",
  • alle uebrigen Panzer in Baustärken "B",

c) B1-Staende:

  • Kleinstglocken in Baustaerke "C",
  • alle uebrigen Panzer in Baustaerke "B1",
  • Nebenscharten ausnahmsweise in "C".

d) C-Staende:

  • 6-Schartenturm in Baustaerke "D",
  • alle uebrigen Panzer in Baustaerke "C".

Einbaureife Panzertuerme:

Im Baujahr 1938 sind folgende Panzer fuer alle in Frage kommenden Baustaerken einbaureif:

  1. Infanterie- und Artilleriebeobachter, Kleinstglocken, 3- und 6-Schartentuerme, Schartenplatten, M 19, Eingangspanzer, Lueftungspanzer, F.N.- Panzer.
  2. Panzerdrehtuerme stehen zunaechst nur fuer gewisse Waffen in beschraenktem Umfang zum Einbau zur Verfuegung.
  3. 3- und 6-Schartentuerme als Nachrichten-Panzertuerme in Festungskampffeldern

 

WASSERVERSORGUNG:

Die Bohrungen zur Feststellung, ob die Wasserversorgung fuer das Werk sichergestellt ist, muessen vor Beginn der Entwurfsarbeiten abgeschlossen sein. Bei spaeter beabsichtigtem Hohlgangsanschluß sind diese bis zur Hohlgangstiefe durchzufuehren.

Der Einbau der Pumpenanlagen erfolgt im Bereitschaftsraum, Eingangsverteidigungsraum oder in der Gas-schleuse zwischen Kampf- und Bereitschaftsraeumen. Die Handpumpe kann je nach verfuegbarem Raum frei an der Wand oder in einer Nische eingebaut werden.

 

 SONSTIGES:

Der Zugang zu Werken und zu Kampfanlagen, die untereinander durch Hohlgaenge verbunden sind, darf grundsaetzlich nur durch einen Wachraum erfolgen.

Kurze Hohlgaenge sind fuer die Lagerung von Munition, Geraet und Nachschubmittel aller Art durch Anbringen von Nischen oder Ausbau entsprechender Nebenraeume je nach Bedarf auszunutzen.

Die Scharten- und Deckenplatten kommen zur Einfuehrung, um in besonderen Einzelfaellen, besonders bei flachem Gelaende mit hohem Grundwasserstand, hohe Deckenstaerken ueber den Scharten und damit ein fruehes Erkennen der Scharten zu vermeiden.

Die Scharten- und Deckenplatten sind teuer. Ihr Einbau im Waldgelaende und bei Kampfstaenden, bei denen nachtraeglich ein Pak- Sperrstand angebaut werden soll, ist nicht vertretbar.

Scharten, die in Beton treppenfoermig eingebaut und lediglich durch eine kleine Schartenplatte eingefasst werden, heißen Mauerscharten (48 P8, 75 P8, 403 P9, 422 P01). Mauerscharten duerfen in folgenden Faellen eingebaut werden:

  1. zur inneren abschnittsweisen Verteidigung von Befestigungsanlagen.
  2. zur Eingangsverteidigung von "B1" und "C" Anlagen.
  3. in Kampfraeumen von Gewehrschartenstaenden.
  4. in "D" Bauten an jeder Stelle.

 

Betonstaerken:

 

"A"

"B"

Umfassungswaende

 3,50 Meter

2,00 Meter

Zwischenwaende

1,00 Meter

0,80 Meter

Die Schartenplatten gegenueberliegende Wand

2,00 Meter

 

Decke

3,50 Meter

2,00 Meter

Sohle

1,50 Meter

0,80 Meter

Zwischendecke

1,00 Meter

0,80 Meter

 

 

Raumhoehen:

Kampfraeume

1,90 Meter

1,90 Meter

Sonstige Raeume

 2,50 Meter

2,10 Meter

Eingangsflur

1,90 Meter

1,90 Meter

Flure

2,50 Meter

2,10 Meter

 

 

 

 Raumbedarf:

Kampfraeume

  • schwere Mg:   2,20 x 2,20 Meter
  • 3,7 cm Pak:    2,90 x 3,15 Meter
  • lMg:                1,50 x 1,50 Meter

Bereitschaftsraeume

Je Mann 1,5 qm; hierbei kann eine Unterschreitung bis auf 1,3 qm vorgenommen werden.

Munitionsraeume:

  • je sMg: 1,10 X 0,40 Meter (20 Kaesten zu je 1.500 Schuss)
  • fuer Handgranaten:1 qm
  • 3,7 cm, 4,7 cm Pak:1,00 x 1,00 Meter (28 Kaesten zu je 20 Schuss)

Vorratsraum:1,5 qm (Vorrat für 10 Tage)

 

 

 RICHTLINIEN FUER DIE AUFSTELLUNG DES FEUERPLANES:

  1. Gelaende und Grad der Bedrohung durch Panzerwagenangriff sind entscheidend fuer Zahl, Kaliber und Ausbaustaerke der Panzerabwehr.
  2. Panzerabwehr-Feuerplan der 5 cm und 10 cm Drehtuerme.

Der Panzerabwehr- Feuerplan wird gebildet durch das Feuer der 5 cm und 10 cm Drehtuerme, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig ueberlagern. Er wird ergaenzt und verstaerkt durch 5 cm und 10 cm Kasematten.

Die Zahl der aus Drehtuermen wirkenden Panzerabwehrwaffen soll so bemessen sein, dass jeder auf einer Front von etwa 1000 Meter vorgetragene Panzerangriff gleichzeitig aus mindestens zwei 10 cm und zwei 5 cm  Drehtuermen bekaempft  werden kann, von denen je ein Drehturm die Ausbaustaerke "A" haben soll.

Das zusammengefasste Abwehrfeuer dieser Tuerme muss spaetestens vor dem Kampfwagenhindernis wirksam werden. Die fruehzeitige wirksame Bekaempfung schwerster Panzer zwingt dazu, 10 cm Drehtuerme auch in den vordersten Kampfanlagen oder in Verbindung mit diesen im vorderen Teil des Festungskampffeldes anzuordnen. Ein Teil der weiter rueckwaerts im Festungskampffeld eingesetzten 10 cm Drehtuerme soll ebenfalls an der Abwehr schwerster Panzerkampfwagen vor der H.K.L. teilnehmen koennen. Diese Drehtuerme duerfen daher nicht weiter als 700 Meter hinter den feindwaertigsten Kampfanlagen liegen.

In jeder Werkgruppe ist in einem Werk ein bombensicherer 10 cm Drehturm vorzusehen, der die Sturmfreiheit der Werkgruppe gewaehrleistet. Die uebrigen "A-Werke" als Teile von Werkgruppen erhalten 5 cm Drehtuerme bzw. 5 oder 10 cm Kasematten. Jedes selbstaendige A-Werk ist mit einem Drehturm 5 cm oder 10 cm bzw. einer 5 cm oder 10 cm Kasematte auszustatten. Fuer einzelne B-Werke kann auf Drehturm oder Kasematte verzichtet werden, wenn die Forderung der gleichzeitigen Wirkung von vier Drehtuermen zum Schutz des Werkes gewaehrleistet bleibt. Panzerabwehrwaffen, gleichgueltig, ob in Tuermen oder Kasematten, duerfen nach der Seite nicht naeher als 100 Meter, nach der Tiefe nicht naeher als 200 Meter aneinander liegen, damit sie nicht gleichzeitig durch das Streufeuer einer Batterie eingenebelt werden koennen.

Kanonen in Kasematten sollen das Feuer gegen Panzer ergaenzen und verstaerken. Flankierung vor die H.K.L. zur Herstellung einer durchlaufenden Feuersperre ist ihre dringlichste Aufgabe. Danach kann Herstellung einer weiteren flankierenden Feuersperre im Festungskampffeld in Betracht kommen.

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