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WEISUNG Nr. 16

ÜBER DIE VORBEREITUNG EINER LANDUNGSOPERATION GEGEN ENGLAND



Da England, trotz seiner militärisch aussichtlosen Lage, noch keine Anzeichen einer Verständigungsbereitschaft zu erkennen gibt, habe ich mich entschlossen, eine Landungsoperation gegen England vorzubereiten und wenn nötig, durchzuführen. Zweck dieser Operation ist es, das englische Mutterland als Basis für die Fortführung des Krieges gegen Deutschland auszuschalten, und wenn es erforderlich werden sollte, in vollem Umfang zu besetzen.

Hierzu befehle ich Folgendes:

1. Die Landung muss sich in Form eines überraschenden Überganges in breiter Front etwa von Ramsgate bis in die Gegend westlich des Insel Wight vollziehen, wobei Teilen der Luftwaffe die Rolle der Artillerie, Teilen der Kriegsmarine die Rolle der Pioniere zufallen wird. Ob es zweckmäßig ist, vor dem allgemeinen Übergang Teilaktionen, etwa zur Besetzung der Insel Wight oder der Grafschaft Cornwall zu unternehmen, ist vom Standpunkt jedes Wehrmachtteils aus zu prüfen, und das Ergebnis mir zu melden. Die Entscheidung behalte ich mir vor. Die Vorbereitungen für die Gesamtoperation müssen bis Mitte August abgeschlossen sein.

2. Zu diesen Vorbereitungen gehört auch, dass diejenigen Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Landung in England möglich machen:

a.Die englische Luftwaffe muss moralisch und tatsächlich so weit niedergekämpft sein, dass sie keine nennenswerte Angriffskraft dem deutschen Übergang gegenüber mehr zeigt. 

b. Es müssen minenfreie Wege geschaffen sein.

c. Durch eine dichte Minensperre muss die Straße von Dover in beiden Flanken sowie der Westeingang des Kanals etwa in der Linie Alderney - Portland abgesperrt sein.

d. Durch starke Küstenartillerie muss das Küstenvorfeld beherrscht und artilleristisch abgeschirmt sein.

e. Die Fesselung der englischen Seestreitkräfte kurz vor dem Übergang sowohl in der Nordsee als auch im Mittelmeer (durch die Italiener) ist erwünscht, wobei schon jetzt versucht werden muss, den englischen Seestreitkräften, die sich im Mutterland befinden, durch Luft- und Torpedoangriffe nach Kräften Abbruch zu tun.

3. ORGANISATION DER FÜHRUNG UND DER VORBEREITUNGEN.

 Unter meinem Befehl und nach meinen allgemeinen Weisungen führen die Herren Oberbefehlshaber die von ihren Wehrmachtteilen anzusetzenden Kräfte. Die Führungsstäbe des Ob.d.H., Ob.d.M. und Ob.d.L. müssen sich vom 1.8. an in einem Umkreis von höchstens 50 km von meinem Hauptquartier (Ziegenberg) befinden. Zweckmässig erscheint mir die gemeinsame Unterbringung der engeren Führungsstäbe des Ob.d.H. und des Ob.d.M. in Gießen. Der Ob.d.H. wird daher zur Führung der Landungsarmeen eine Heeresgruppe einschalten müssen. Das Unternehmen führt den Decknamen ´Seelöwe´. Bei der Vorbereitung und der Ausführung des Unternehmens fallen den Wehrmachtteilen folgende Aufgaben zu:

 a. Heer: stellt den Operationsplan zunächst für alle zu verschiffenden Verbände der 1. Welle auf. Die mit der 1. Welle überzusetzende Flak-Artillerie wird dabei so lange dem Heer (den einzelnen Übersetzgruppen) unterstellt, bis sich eine Teilung der Aufgaben in Unterstützung und Schutz der Erdtruppe, Schutz der Ausschiffungshäfen und Schutz der zu besetzenden Luftstützpunkte durchführen läßt. Das Heer verteilt ferner die Übersetzmittel auf die einzelnen Übersetzgruppen und legt die Einschiffungs- und Landungsstellen im Einvernehmen mit der Kriegsmarine fest.  

 b. Kriegsmarine: stellt die Übersetzmittel sicher und führt sie entsprechend den Wünschen des Heeres nach den seemännischen Gesichtspunkten in die einzelnen Einschiffungsräume zu. Soweit als möglich ist auf Schiffe der niedergeworfenen feindlichen Staaten zurückzugreifen. Sie stellt jeder Übersetzstelle den zur seemännischen Beratung nötigen Marinestab mit Begleitschiffen und Sicherungsstreitkräften. Sie schützt, neben den zurÜberwachung eingesetzten Luftstreitkräften, den gesamten Kanalübergang in den beiden Flanken. Über die Regelung der Befehlsverhältnisse während des Übersetzens folgt Befehl. Es ist ferner Aufgabe der Kriegsmarine, den Aufbau der Küstenartillerie, d.h. aller für die Bekämpfung von Seezielen in Betracht kommenden Batterien sowohl des Heeres wie der Kriegsmarine einheitlich anzuordnen und die Feuerleitung im Großen zu organisieren. Eine möglichst große Zahl schwerster Artillerie ist zur Sicherung des Überganges und der Abschirmung der Flanken gegen feindliche Einwirkung von See her so schnell als möglich einzusetzen. Hierzu ist auch die Eisenbahnartillerie (ergänzt durch alle verfügbaren Beutegeschütze) ohne die nur zur Bekämpfung von Zielen auf dem englischen Festland vorgesehenen Batterien (K 5 und K 12) heranzuziehen und unter Benutzung von Eisenbahndrehscheiben einzubauen. Unabhängig hiervon sind die verfügbaren schwersten Bettungsbatterien gegenüber der Straße von Dover so unter Beton einzubauen, dass sie auch schwersten Luftangriffen widerstehen können und damit die Straße von Dover unter allen Umständen auf die Dauer, innerhalb ihrer Wirkungsmöglichkeit, beherrschen. Die technischen Arbeiten obliegen der Organsation Todt.

c. Aufgabe der Luftwaffe ist es: das Eingreifen der feindlichen Luftwaffe zu verhindern. Küstenbefestigungen, die gegen die Landungsstellen wirken können, niederzukämpfen, den ersten Widerstand feindlicher Erdtruppen zu brechen und im Anmarsch befindliche Reserven zu zerschlagen. Für diese Aufgabe ist engste Zusammenarbeit einzelner Verbände der Luftwaffe mit den Übersetzgruppen des Heeres nötig. Ferner: wichtige Transportstraßen zum Heranführen feindlicher Reserven zu zerstören, und feindliche Seestreitkräfte, die sich im Anmarsch befinden, schon weit ab von den Übersetzstellen anzugreifen. Über die Verwendung von Fallschirm- und Luftlandetruppen ersuche ich, mir Vorschläge zu machen. Dabei ist in Verbindung mit dem Heer zu prüfen, ob es hier zweckmäßig ist, Fallschirm- und Luftlandetruppen als eine im Notfall rasch einzusetzende Reserve vorerst zur Verfügung zu halten.                                                                                                                     

4. Die notwendigen Vorbereitungen für die Nachrichtenverbindungen von Frankreich nach dem englischen Festland trifft der Wehrmacht-Nachrichtenchef. Der Einbau der restlichen 80 km Ostpreußen-Kabel ist in Verbindung mit der Kriegsmarine vorzusehen.                                                                                               

5. Die Herren Oberbefehlshaber ersuche ich, mir sobald als möglich vorzulegen:                                             

a. die Absichten der Kriegsmarine und der Luftwaffe, um die Voraussetzungen für den Kanalübergang zu schaffen ( siehe Ziffer 2).

b. den Aufbau der Küstenbatterien im Einzelnen (Kriegsmarine),                                                                    

c. einen Überblick über den einzusetzenden Schiffsraum und die Methode der Bereitstellung und Herrichtung. Beteiligung ziviler Stellen? (Kriegsmarine),

d. die Organisation des Luftschutzes in den Bereitstellungsräumen der Übersetztruppen und der Übersetzmittel (Luftwaffe).

e. den Übersetz- und Operationsplan des Heeres, Gliederung und Ausrüstung der 1. Übersetzwelle,                

f. Organisation und Maßnahmen der Kriegsmarine und der Luftwaffe für die Durchführung des Überganges selbst, seine Sicherung und die Unterstützung der Landung,                                                                             

g. Vorschläge für den Einsatz der Fallschirm- und Luftlandetruppen, sowie für die Unterstellung und Führung der Flak-Artillerie, nachdem ein ausreichender Raumgewinn auf englischem Boden erzielt ist (Luftwaffe),         

h. Vorschlag für die Plätze der Führungsstäbe des Ob.d.H. und Ob.d.M.,                                                       

i. eine Stellungnahme von Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, ob und welche Teilaktionen vor der allgemeinen Landung für zweckmäßig gehalten werden,                                                                                                     

k. Vorschlag von Heer und Kriegsmarine über die Befehlsführung während des Übersetzens.

 

(Hitlers Weisungen für die Kriegsführung vom 16. Juli 1940)

 

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