WEISUNG Nr. 16
ÜBER DIE
VORBEREITUNG EINER LANDUNGSOPERATION GEGEN ENGLAND
Da England, trotz seiner militärisch
aussichtlosen Lage, noch keine Anzeichen einer Verständigungsbereitschaft zu
erkennen gibt, habe ich mich entschlossen, eine Landungsoperation gegen
England vorzubereiten und wenn nötig, durchzuführen. Zweck dieser Operation
ist es, das englische Mutterland als Basis für die Fortführung des Krieges
gegen Deutschland auszuschalten, und wenn es erforderlich werden sollte, in
vollem Umfang zu besetzen.
Hierzu befehle ich
Folgendes:
1. Die Landung muss
sich in Form eines überraschenden Überganges in breiter Front etwa von
Ramsgate bis in die Gegend westlich des Insel Wight vollziehen, wobei Teilen
der Luftwaffe die Rolle der Artillerie, Teilen der Kriegsmarine die Rolle
der Pioniere zufallen wird. Ob es zweckmäßig ist, vor dem allgemeinen
Übergang Teilaktionen, etwa zur Besetzung der Insel Wight oder der
Grafschaft Cornwall zu unternehmen, ist vom Standpunkt jedes Wehrmachtteils
aus zu prüfen, und das Ergebnis mir zu melden. Die Entscheidung behalte ich
mir vor. Die Vorbereitungen für die Gesamtoperation müssen bis Mitte August
abgeschlossen sein.
2. Zu diesen
Vorbereitungen gehört auch, dass diejenigen Voraussetzungen geschaffen
werden, die eine Landung in England möglich machen:
a.Die englische
Luftwaffe muss moralisch und tatsächlich so weit niedergekämpft sein, dass
sie keine nennenswerte Angriffskraft dem deutschen Übergang gegenüber mehr
zeigt.
b. Es müssen
minenfreie Wege geschaffen sein.
c. Durch eine dichte
Minensperre muss die Straße von Dover in beiden Flanken sowie der
Westeingang des Kanals etwa in der Linie Alderney - Portland abgesperrt
sein.
d. Durch starke
Küstenartillerie muss das Küstenvorfeld beherrscht und artilleristisch
abgeschirmt sein.
e. Die Fesselung der
englischen Seestreitkräfte kurz vor dem Übergang sowohl in der Nordsee als
auch im Mittelmeer (durch die Italiener) ist erwünscht, wobei schon jetzt
versucht werden muss, den englischen Seestreitkräften, die sich im
Mutterland befinden, durch Luft- und Torpedoangriffe nach Kräften Abbruch zu
tun.
3. ORGANISATION DER
FÜHRUNG UND DER VORBEREITUNGEN.
Unter meinem Befehl und nach meinen allgemeinen Weisungen führen die Herren
Oberbefehlshaber die von ihren Wehrmachtteilen anzusetzenden Kräfte. Die
Führungsstäbe des Ob.d.H., Ob.d.M. und Ob.d.L. müssen sich vom 1.8. an in
einem Umkreis von höchstens 50 km von meinem Hauptquartier (Ziegenberg)
befinden. Zweckmässig erscheint mir die gemeinsame Unterbringung der engeren
Führungsstäbe des Ob.d.H. und des Ob.d.M. in Gießen. Der Ob.d.H. wird daher
zur Führung der Landungsarmeen eine Heeresgruppe einschalten müssen. Das
Unternehmen führt den Decknamen ´Seelöwe´. Bei der Vorbereitung und der
Ausführung des Unternehmens fallen den Wehrmachtteilen folgende Aufgaben zu:
a. Heer:
stellt den Operationsplan zunächst für alle zu verschiffenden Verbände der
1. Welle auf. Die mit der 1. Welle überzusetzende Flak-Artillerie wird dabei
so lange dem Heer (den einzelnen Übersetzgruppen) unterstellt, bis sich eine
Teilung der Aufgaben in Unterstützung und Schutz der Erdtruppe, Schutz der
Ausschiffungshäfen und Schutz der zu besetzenden Luftstützpunkte durchführen
läßt. Das Heer verteilt ferner die Übersetzmittel auf die einzelnen
Übersetzgruppen und legt die Einschiffungs- und Landungsstellen im
Einvernehmen mit der Kriegsmarine fest.
b. Kriegsmarine:
stellt die Übersetzmittel sicher und führt sie entsprechend den Wünschen des
Heeres nach den seemännischen Gesichtspunkten in die einzelnen
Einschiffungsräume zu. Soweit als möglich ist auf Schiffe der
niedergeworfenen feindlichen Staaten zurückzugreifen. Sie stellt jeder
Übersetzstelle den zur seemännischen Beratung nötigen Marinestab mit
Begleitschiffen und Sicherungsstreitkräften. Sie schützt, neben den
zurÜberwachung eingesetzten Luftstreitkräften, den gesamten Kanalübergang in
den beiden Flanken. Über die Regelung der Befehlsverhältnisse während des
Übersetzens folgt Befehl. Es ist ferner Aufgabe der Kriegsmarine, den
Aufbau der Küstenartillerie, d.h. aller für die Bekämpfung von Seezielen in
Betracht kommenden Batterien sowohl des Heeres wie der Kriegsmarine
einheitlich anzuordnen und die Feuerleitung im Großen zu organisieren. Eine
möglichst große Zahl schwerster Artillerie ist zur Sicherung des Überganges
und der Abschirmung der Flanken gegen feindliche Einwirkung von See her so
schnell als möglich einzusetzen. Hierzu ist auch die Eisenbahnartillerie
(ergänzt durch alle verfügbaren Beutegeschütze) ohne die nur zur Bekämpfung
von Zielen auf dem englischen Festland vorgesehenen Batterien (K 5 und K 12)
heranzuziehen und unter Benutzung von Eisenbahndrehscheiben einzubauen.
Unabhängig hiervon sind die verfügbaren schwersten Bettungsbatterien
gegenüber der Straße von Dover so unter Beton einzubauen, dass sie auch
schwersten Luftangriffen widerstehen können und damit die Straße von Dover
unter allen Umständen auf die Dauer, innerhalb ihrer Wirkungsmöglichkeit,
beherrschen. Die technischen Arbeiten obliegen der Organsation Todt.
c. Aufgabe der
Luftwaffe ist es: das Eingreifen der feindlichen Luftwaffe zu
verhindern. Küstenbefestigungen, die gegen die Landungsstellen wirken
können, niederzukämpfen, den ersten Widerstand feindlicher Erdtruppen zu
brechen und im Anmarsch befindliche Reserven zu zerschlagen. Für diese
Aufgabe ist engste Zusammenarbeit einzelner Verbände der Luftwaffe mit den
Übersetzgruppen des Heeres nötig. Ferner: wichtige Transportstraßen zum
Heranführen feindlicher Reserven zu zerstören, und feindliche
Seestreitkräfte, die sich im Anmarsch befinden, schon weit ab von den
Übersetzstellen anzugreifen. Über die Verwendung von Fallschirm- und
Luftlandetruppen ersuche ich, mir Vorschläge zu machen. Dabei ist in
Verbindung mit dem Heer zu prüfen, ob es hier zweckmäßig ist, Fallschirm-
und Luftlandetruppen als eine im Notfall rasch einzusetzende Reserve vorerst
zur Verfügung zu halten.
4. Die notwendigen
Vorbereitungen für die Nachrichtenverbindungen von Frankreich nach dem
englischen Festland trifft der Wehrmacht-Nachrichtenchef. Der Einbau der
restlichen 80 km Ostpreußen-Kabel ist in Verbindung mit der Kriegsmarine
vorzusehen.
5. Die Herren
Oberbefehlshaber ersuche ich, mir sobald als möglich vorzulegen:
a. die Absichten der Kriegsmarine und der Luftwaffe, um die Voraussetzungen
für den Kanalübergang zu schaffen ( siehe Ziffer 2).
b. den Aufbau der
Küstenbatterien im Einzelnen (Kriegsmarine),
c. einen Überblick über den einzusetzenden Schiffsraum und die Methode der
Bereitstellung und Herrichtung. Beteiligung ziviler Stellen? (Kriegsmarine),
d. die Organisation
des Luftschutzes in den Bereitstellungsräumen der Übersetztruppen und der
Übersetzmittel (Luftwaffe).
e. den Übersetz- und
Operationsplan des Heeres, Gliederung und Ausrüstung der 1. Übersetzwelle,
f. Organisation und
Maßnahmen der Kriegsmarine und der Luftwaffe für die Durchführung des
Überganges selbst, seine Sicherung und die Unterstützung der Landung,
g. Vorschläge für den
Einsatz der Fallschirm- und Luftlandetruppen, sowie für die Unterstellung
und Führung der Flak-Artillerie, nachdem ein ausreichender Raumgewinn auf
englischem Boden erzielt ist (Luftwaffe),
h. Vorschlag für die
Plätze der Führungsstäbe des Ob.d.H. und Ob.d.M.,
i. eine Stellungnahme
von Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, ob und welche Teilaktionen vor der
allgemeinen Landung für zweckmäßig gehalten werden,
k. Vorschlag von Heer
und Kriegsmarine über die Befehlsführung während des Übersetzens.
(Hitlers Weisungen für
die Kriegsführung vom 16. Juli 1940)
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